Kunstrecht
Wir beraten die Teilnehmer des Kunstmarktes wie Galerien, Auktionshäuser, Museen, Sammler, Investoren, Messeveranstalter und Transportunternehmen in rechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- Erarbeitung von Verträgen, wie allgemeine Auktions- und Einliefererbedingungen und individuelle Konsignations- oder Kaufverträge
- Beratung bei Fragen der Ein- und Ausfuhr sowie der Versicherung von Kunstgegenständen
- Beratung bei Fragen des Kulturgütertransfergesetzes und der Rückführung gestohlener Kunst
- Abklärungen von immaterialgüterrechtlichen- oder persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Vertretung gegenüber Verwertungsgesellschaften
Ansprechpartner