Eine umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung ist nicht möglich ohne fundierte Kenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht. Wir beraten und vertreten Mandanten sowohl im "klassischen" Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, d.h. bei Vermögensdelikten, als auch in den Bereichen Geldwäscherei, Insiderhandel, Geheimnisverletzung und Wirtschaftsspionage.
In diesem Zusammenhang erbringen wir namentlich folgende Dienstleistungen: