Crowdfunding – Ein Entwicklungssprung

von Oliver Rappold

(Dieser Artikel wurde am 20. Juli 2011 auf NZZ-Online publiziert)

 „Social Networking Meets Venture Financing“; so beschreiben es Kevin Lawton und Dan Marom in „The Crowdfunding Revolution“. Seit Erscheinen des Buches im Mai 2010 hat sich das Thema Crowdfunding tatsächlich wie ein Lauffeuer auf den Plattformen und Blogs im Internet verbreitet und fast täglich hört man in den USA und Europa über die Lancierung neuer Crowdfunding Initiativen. Und nun ist der Funke auch auf die Schweiz übergesprungen.

1. Grundlagen

Crowdfunding steht als Begriff für eine internet-basierte Finanzierung von Projekten durch eine grosse Anzahl von Personen (Menge: „crowd“) mit kleinen bis sehr kleinen Beträgen auf der Basis effizienter und insbesondere kostengünstiger Prozesse und standardisierter Dokumente. Bezüglich der Art der Projekte sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Neben der vordergründigen Finanzierung von Startups bzw. Jungunternehmern in allen möglichen Branchen sind wohltätige Projekte (z.B. Spenden für eine Hilfsorganisation), künstlerische Ideen (Unterstützung einer Musikband zur Produktion einer CD) und die Finanzierung von z.B. politischen Kampagnen zu erwähnen. Ob die Gegenleistung für den Geldgeber in finanziellen Anteilen am Projekt besteht (z.B. Aktien, Darlehen oder Gewinnbeteiligung) oder in einem Dankesschreiben bzw. Naturalien (z.B. Prototyp eines mit den Geldern entwickelten Produktes) entscheidet der Projektinitiator.

Die Dynamik der Entwicklung und Verbreitung des Crowdfunding Gedankens geben Anlass, sich vertiefter mit der Thematik auseinanderzusetzen und deren faszinierende Perspektiven zu erkennen. Der Siegeszug des Social Networking (Facebook, Twitter, Xing, etc.) und dessen „Bewegung der Massen“ greift auf die traditionelle Finanzierungswelt von Banken, Venture Capitalists, Business Angels und globalen Stiftungen über und fordert sie heraus.

Auf den neu entstehenden Crowdfunding Internet-Plattformen (z.B. www.kickstarter.com (USA), www.wiseed.com (F), www.c-crowd.com (CH)) kann nun jede Person interessante Projekte bzw. Unternehmen direkt unterstützen oder eine Spende für ein konkretes Projekt platzieren und damit unmittelbaren und persönlichen Zugang zum Projekt und den Projektinitiatoren gewinnen. Den Projektinitiatoren bietet sich ein bisher unerschlossener Zugang zu potentiellen Geldgebern und eine Verbindung von Social Networking und Promotion ihres Projektes. Es bestehen Anzeichen, dass mit Crowdfunding ein bemerkenswerter Entwicklungssprung in der Finanzierung von Projekten bevorsteht.

2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Wie jede Neuerung so hat auch diese ihre Hürden zu überwinden. Neben der allgemeinen kritischen Hinterfragung des Crowdfunding-Gedankens durch die „old school“ und der angesichts der Pionierzeiten noch offenen Frage, welche Crowdfunding-Modelle schliesslich bei der Masse Anklang finden werden, stehen rechtliche Herausforderungen im Fokus. 

Da sich Crowdfunding definitionsgemäss an die breite Öffentlichkeit richtet, fällt es in den Anwendungsbereich der diversen regulatorischen Vorschriften zum Anleger- und Funktionsschutz. Dies gilt jedoch vornehmlich für den Bereich der Finanzierung von Unternehmen und weniger für Spenden oder andere Zuwendungen. In den USA ist das Crowdfunding von Unternehmen regulatorisch noch stark eingeschränkt, wobei bereits Initiativen zur Anpassung der relevanten SEC-Regulatorien hängig sind.

In der Schweiz sind im Zusammenhang mit Crowdfunding-Modellen primär das Börsen- und Effektenhandelsgesetz, das Bankengesetz, das Kollektivanlagengesetz  sowie das Geldwäschereigesetz und das Konsumkreditgesetz zu beachten. Ohne sorgfältige Strukturierung der Plattform besteht ein erhebliches Risiko einer Bewilligungs- bzw. Unterstellungspflicht. Die Plattform darf z.B. nicht als Fonds agieren bzw. Fonds-Projekte anbieten oder die Finanzierung durch Zwischenvehikel (Investmentgesellschaften) kanalisieren. Auch ist ihr das Handeln der Anteile an den Unternehmen grundsätzlich verwehrt. Die Plattform darf hingegen als Vermittlerin funktionieren und das interessierte Publikum mit den Projekten zusammenbringen. -Für das Aufsetzen einer Plattform ist eine enge Abstimmung mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (einschliesslich Einholen eines Rulings) in jedem Fall empfehlenswert.

Ungeachtet dessen sind bei der Herausgabe von Aktien oder Anleihen (Darlehensfinanzierungen) durch ein Unternehmen an das geldgebende Internet-Publikum die Vorgaben zu öffentlichen Angeboten (Art. 652a/1156 des schweizerischen Obligationenrechts) strikte einzuhalten und das Unternehmen hat einen sog. Emissionsprospekt herauszugeben. Dies kann trotz der in der Schweiz vergleichsweise tiefen Hürde für öffentliche Emissionen nicht-kotierter Unternehmen insbesondere bei Start-up Unternehmen oder Reissbrett-Projekten zu praktischen Problemen führen. Hier bieten sich Modelle an, die bei solchen Projekten vorerst nur eine Naturalleistung bzw. emotionale Gegenleistung vorsehen.

Ein weiterer rechtlicher Aspekt ist die Rolle der Plattform in der Selektion und Prüfung der Projekte (Due Diligence). Mit Blick auf die Logik des Crowdfunding wird in der Praxis mit Recht darauf hingewiesen, dass der Geldgeber grundsätzlich selber für den Investitionsentscheid verantwortlich ist und im Sinne der Effizienz und Chancennutzung auf eine detaillierte Due Diligence Prüfung seitens der Plattform bzw. Dritter verzichtet wird. Nichtsdestotrotz erscheinen bei allen Projekten zumindest eine Plausibilitätsprüfung und die Aufstellung gewisser Zulassungskriterien ratsam. Es sollte im Rahmen des Möglichen sichergestellt sein, dass widerrechtliche bzw. sittenwidrige Projekte keinen Zugang zu den diversen Plattformen finden. Der Markt wird hier in den nächsten Monaten und Jahren die Weichen stellen.

3. Fazit

Die Entwicklung ist nach Ansicht des Autors nicht mehr aufzuhalten. Welche Formen Crowdfunding annehmen wird und darf und welche Crowdfunding-Modelle und Plattformen die Welt der Projektfinanzierung von Morgen prägen werden, wird die Zukunft weisen.

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